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Allgemeine Angebots- und Verkaufsbedingungen für den Erwerb von Fahrzeugen der PSA Bank Österreich im Zuge des Fahrzeugverwertungssystems der betreibenden Firmen.




1. Sämtliche zur Verwertung stehende Fahrzeuge stehen im Eigentum der PSA Bank Österreich. Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich um Einzugsfahrzeuge oder Rückläufer aus Finanzierungen oder Fahrzeuge aus dem Eigenbestand dieser Gesellschaft.

2. Der Verkauf erfolgt in dem Zustand, in dem sich die Fahrzeuge im Zeitpunkt der Rückstellung befinden. Diese sind daher unrepariert und unaufbereitet.

3. Soweit nichts anderes angegeben ist, erfolgt der Verkauf ab Standort, unter Ausschluss jedweder Gewährleistung, sowie des Rechtes zur Anfechtung wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte und unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes für die PSA Bank Österreich. Die Übergabe des Typenscheins und des Fahrzeuges erfolgt ausnahmslos erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an die PSA Bank Österreich.

4. Der Verkäufer verfügt, sofern nicht anders angegeben, bei jedem angebotenen Fahrzeug über ein detailliertes Schätzgutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen. Die Angaben im Fahrzeugverwertungssystem und/oder dieses Gutachten bilden die Grundlage für das Angebot, wobei der Verkäufer weder für den Inhalt des Schätzgutachtens, noch für den durch den Sachverständigen ermittelten Wert des Fahrzeuges einzustehen hat. Darüber hinausgehende Angaben und Zusicherungen über Eigenschaften des Fahrzeuges werden nicht gegeben.

5. Grundsätzlich finden nur Angebote welche über das Fahrzeugverwertungssystem einlangen Berücksichtigung. Die PSA Bank Österreich behält sich jedoch die Annahme von Angeboten, die außerhalb der Plattform an sie gerichtet werden ausdrücklich vor. Es entsteht daher keinerlei Anspruch eines Angebotserstellers (unabhängig vom Inhalt des Angebotes) auf Abschluss eines Kaufvertrages. Der Anbotsteller ist an das von ihm abgegebene Offert 60 Tage gebunden. Der Bieter erklärt durch die Abgabe des Angebotes ausdrücklich das Fahrzeug besichtigt zu haben bzw. auf eine Besichtigung zu verzichten, sowie in Kenntnis des Inhaltes des Schätzgutachtens zu sein.

6. Aus organisatorischen Gründen können während der offen Angebots- oder Auktionsfrist keine über die in der Plattform angegebenen Angaben hinausgehenden Auskünfte, insbesondere über bereits abgegebene Angebote gegeben werden. Angebote, die nach dem angegebenen Anbotsschluss eingehen können nicht mehr berücksichtigt werden.

7. Die Annahme eines Angebotes erfolgt ausschließlich in Schriftform oder durch Übersendung eines Kaufvertrages. Mündliche Zusagen, welcher Art auch immer, entfalten keinerlei Rechtswirkungen.

8. Der Käufer verpflichtet sich, das erworbene Fahrzeug innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Annahme des Angebotes am angegebenen Standort abzuholen. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Gerät der Käufer mit der Übernahme des Fahrzeuges – wenn auch schuldlos – in Verzug, so hat er sämtliche dadurch entstehende Kosten (insbesondere Standgebühren, Verzugszinsen, Mahngebühren, etc.) zu tragen.

9. Der Gefahrenübergang erfolgt mit der Annahme des Angebotes durch die PSA Bank Österreich.